Energetische Inspektion:
Raumlufttechnische Anlagen (RLT) nach §12 EnEV 2014

Wir übernehmen die energetische Inspektion von RLT Anlagen nach EnEV 2014 §12 – mit Blick fürs Ganze

Das leisten wir:

  • Durchführung der energetischen Inspektion nach § 12 EnEV 2014
  • Feststellen des Anlagenzustandes anhand der Planung und Ist Situation
  • Messwerte der wesentlichen Anlagenwerte erfassen
  • Ermittlung der Nutzerverhaltens
  • Abgleich des Nutzerverhaltens und Anlagen auf die jetzigen Gegebenheiten
  • Ermittlung von Optimierungspotenzialen
  • Erstellen eines aussagekräftigen Inpektionsberichts

Die energetische Inspektion von Klimaanlagen nach §12 EnEV 2014 ist ab 12 kW Nennleistung Pflicht.

Wir finden: Sie ist vor allem eine Chance. Denn wie sonst lassen sich in einem standardisierten Verfahren die Parameter einer RLT Anlage transparent überwachen und dokumentieren? Proftieren Sie von unserer Fach- und Sachkunde: Auf der Grundlage der gewonnen Daten und des Nutzerverhaltens erstellen wir einen aussagekräftigen Inspektionsbericht (EnEV 2014 konform), in dem wir ermittelte Optimierungspotenziale darlegen.

Übergreifendes Know-how, nicht nur für RLT Anlagen

Wir betrachten RLT Anlagen nicht als Einzelsystem, sondern als einen Teil der kompletten Haustechnik. Unser Ansatz: Was nützt eine Optimierungsmaßnahme bei der Klimaanlage, wenn eine vergleichbare Effizienzsteigerung in einem anderen Bereich kostengünstiger möglich wäre? Sichern Sie sich bei uns die Vorteile Hersteller- und Schwerpunktunabhängiger Beratung.