Energetische Inspektion:
Raumlufttechnische Anlagen (RLT) nach §12 EnEV 2014
Das leisten wir:
- Durchführung der energetischen Inspektion nach § 12 EnEV 2014
- Feststellen des Anlagenzustandes anhand der Planung und Ist Situation
- Messwerte der wesentlichen Anlagenwerte erfassen
- Ermittlung der Nutzerverhaltens
- Abgleich des Nutzerverhaltens und Anlagen auf die jetzigen Gegebenheiten
- Ermittlung von Optimierungspotenzialen
- Erstellen eines aussagekräftigen Inpektionsberichts
Die energetische Inspektion von Klimaanlagen nach §12 EnEV 2014 ist ab 12 kW Nennleistung Pflicht.
Wir finden: Sie ist vor allem eine Chance. Denn wie sonst lassen sich in einem standardisierten Verfahren die Parameter einer RLT Anlage transparent überwachen und dokumentieren? Proftieren Sie von unserer Fach- und Sachkunde: Auf der Grundlage der gewonnen Daten und des Nutzerverhaltens erstellen wir einen aussagekräftigen Inspektionsbericht (EnEV 2014 konform), in dem wir ermittelte Optimierungspotenziale darlegen.
Übergreifendes Know-how, nicht nur für RLT Anlagen
Wir betrachten RLT Anlagen nicht als Einzelsystem, sondern als einen Teil der kompletten Haustechnik. Unser Ansatz: Was nützt eine Optimierungsmaßnahme bei der Klimaanlage, wenn eine vergleichbare Effizienzsteigerung in einem anderen Bereich kostengünstiger möglich wäre? Sichern Sie sich bei uns die Vorteile Hersteller- und Schwerpunktunabhängiger Beratung.
